Ausbildungsklassen
Hier findet ihr die "neuen" EU-Führerschein-Klassen, die seit 1.Januar 1999 eingeteilt wurden, in einer kurzen Übersicht. Zur Verdeutlichung haben wir die Führerschein-Klassen nochmals aufgeteilt und erklären euch, welche Fahrzeuge damit gefahren werden dürfen. Klickt einfach auf die gewünschte Klasse, dann erhaltet ihr weitere Angaben.....
Wir bieten euch neben der "normalen Führerscheinausbildung" auch verschiedene Kurse und Seminare an:
- Anhängerseminar
- Auffrischungsfahrstunden
- Technikkurs
- Pannenkurs
- Nachschulung (ASF)
Habt ihr Fragen...? Einfach bei UNS anrufen!
Büro: 06831 - 60220 oder 0172 - 7733647
PKW-Klassen: | B | BE | ||
Motorrad-Klassen: | A | A1 | A2 | AM |
LKW-Klassen: | C | CE | C1 | C1E |
Bus-Klassen: | D | DE | D1 | D1E |
Sonder-Klassen: | T | L |
Ausbildungsklassen
Hier findet ihr die "neuen" EU-Führerschein-Klassen, die seit 1.Januar 1999 eingeteilt wurden, in einer kurzen Übersicht. Zur Verdeutlichung haben wir die Führerschein-Klassen nochmals aufgeteilt und erklären euch, welche Fahrzeuge damit gefahren werden dürfen. Klickt einfach auf die gewünschte Klasse, dann erhaltet ihr weitere Angaben.....
Wir bieten euch neben der "normalen Führerscheinausbildung" auch verschiedene Kurse und Seminare an:
- Anhängerseminar
- Auffrischungsfahrstunden
- Technikkurs
- Pannenkurs
- Nachschulung (ASF)
- Habt ihr Fragen...? Einfach bei UNS anrufen!
Büro: 06831 - 60220 oder 0172 - 7733647
PKW-Klassen: | B | BE | ||
Motorrad-Klassen: | A | A1 | A2 | AM |
LKW-Klassen: | C | CE | C1 | C1E |
Bus-Klassen: | D | DE | D1 | D1E |
Sonder-Klassen: | T | L |
Klasse B:
Beinhaltet AM,L
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren)
- zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg
- maximal 8 Fahrgastplätze
und Kombinationen
- mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750 kg oder
- mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige
Klasse BE:
Beinhaltet AM,L,B96
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren)
Zugfahrzeug der Klasse B
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem
,
Klasse A:
Beinhaltet AM,A1,A2
Mindestalter 24 Jahre bei Direktzugang
20 Jahre bei Stufenzugang
Krafträder(auch mit Beiwagen)
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Motorleistung über 15 kW und
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Klasse A1:
Beinhaltet AM
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder(auch mit Beiwagen)
- Hubraum bis 125 ccm
- maximale Motorleistung 11 kW
- maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg
- Leistung maximal 15 kW und
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Klasse AM:
Mindestalter 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
- gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädige Leichtkraftfahrzeuge
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)
Klasse A2:
Beinhaltet AM,A1
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- maximale Motorleistung 35 kW
- maximalesLeistungsgewicht 0,2 kW/kg
Klasse C:
Beinhaltet C1
Mindestalter 21 Jahre / 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung
- zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- maximal 8 Fahrgastplätze auch mit Anhänger bis 750 kg
Klasse C1:
Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge
- zulässiges Gesamtgewicht über 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und
- maximal 8 Fahrgastplätze auch mit Anhänger bis 750 kg
Klasse CE:
Beinhaltet BE,C1E,T wenn D1 bzw. D vorhanden auch D1E bzw. DE
Mindestalter 21 Jahre / 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung
Zugfahrzeug der Klasse C
- in Kombination mit Anhänger über 750 kg
Klasse C1E:
Beinhaltet BE, wenn D1 vorhanden auch D1E
Mindestalter 18 Jahre
Zugfahrzeug der Klasse C1
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und
- zulässigem Gesamtgewicht der Komination maximal 12.000 kg
Zugfahrzeug der Klasse B
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg und
- zulässigem Gesamtgewicht der Komination maximal 12.000 kg
Klasse D:
Mindestalter 24 Jahre / je nach Berufskraftfahrerqualifikation ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge
- zur Personenbeförderung und
- mit mehr als 8 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg
Klasse DE:
Mindestalter 24 Jahre / je nach Berufskraftfahrerqualifikation ab 18 Jahre
Zugfahrzeug der Klasse D
in Kombination mit Anhänger über 750 kg
Klasse D1:
Mindestalter 21 Jahre / je nach Berufskraftfahrerqualifikation ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (max. Länge von 8 m)
- zur Personenbeförderung und
- mit mehr als 8 und maximal 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg
Klasse D1E:
Beinhaltet BE, wenn C1 vorhanden auch C1E
Mindestalter 21 Jahre /bei Berufskraftfahrerqualifikation ab 18 Jahre
Zugfahrzeug der Klasse D1
- in Kombination mit Anhänger über 750 kg
Klasse T:
Beinhaltet AM,L
Mindestalter 18 Jahre / bis 18 Jahre dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h gefahren werden
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis maximal 60 km/h, auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge
- bis max. 40 km/h, auch mit Anhänger
Klasse L:
Mindestalter 16 Jahre
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis maximal 40 km/h
- mit Anhänger maximal 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge
- bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger